_terms | _conditions

_Allgemeine Liefer- & Geschäftsbedingungen | _AGB

01 | GELTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

02 | AUFTRAGSPRODUKTIONEN

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich und sind 6 Wochen nach Zustellung gültig.

2. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten

hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

3. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müsse, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

4. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

5. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

03 | ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtwerke i. S. v. §2 Abs.1Ziff.5 Urheberschutzgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat da Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

04 | NUTZUNGSRECHTE

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Veröffentlichungen im Internet oder die Erstellung in digitalen Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der

Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.

– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeichern, Mikrofilm, etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung oder Nutzung des Bildmaterials gem.Ziff.III5.AGB dient,

– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegen dem Verwender.

8. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

9. Bei Verwendung seines Werkes hat der Fotograf den Anspruch, als Urheber am jeweiligen Bild genannt zu werden – gemäß Bildquellennachweis – Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturnachweis. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt.

Außerdem ist dem Fotografen bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so hat er den Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten. Der Verwender hat dem

Fotografen von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten verknüpft werden. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten werden.

10. Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig.

11. Die Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken oder andere Folgerechte betreffen, müssen gesondert eingeholt werden.

12. Der Fotograf behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

13. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

14. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §25 Verlagsgesetzes mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

15. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließliche (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung uneingeschränkt selbst zu verwenden.

05 | GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

1. Der Fotograf verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.

2. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz möglich. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
3. Zur Aufnahme überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern. Für überlassene Gegenstände wird seitens des Fotografen keine Haftung übernommen.

4. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen, Objekte oder Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster), es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.

Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Werden Personenbildnisse über den Rahmen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte hinaus gebraucht, beispielsweise zu Werbezwecken, ohne dass dies mit dem Fotografen vereinbart ist, über-nimmt der Fotograf keine Haftung und ist im Falle einer eigenen Inanspruchnahme berechtigt, beim Kunden Regress zu nehmen.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von sechs Tagen nach Empfang schriftlich dem Fotografen mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet abgenommen.

7. Der Fotograf wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.

8. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars (bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn), bzw. 100% danach, berechnet werden.

9. Wird ein angefangener Auftrag aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretbaren Gründen nicht fertig gestellt, so steht ihm das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde.

10. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

06 | VERGÜTUNG, HONORARE, KOSTEN

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweiligen aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.

2. Das vereinbarte Honorar bezieht sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsrecht des Bildmaterials. Besteht keine besondere Vereinbarung, wird das Nutzungsrecht für ein Jahr zur Nutzung in Anzeigen und Prospekten in Deutschland übertragen. Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich

grundsätzlich auf die gedruckte Auflage. Zusätzliche Nutzungen sind zusätzlich zu honorieren, und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, ist der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Zeit- und Kostenaufwand zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß VI.1.AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht oder sonstig verwendet wird. Die Bilder können nach der Bestellung nicht storniert werden. Ein Ausschluss der Stornierung gilt generell sofort nach jeder erfolgten Bestellung. Ein bereits gezahltes Honorar kann nicht zurückerstattet werden.

6. Jede Nutzung meines Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung fällt ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.

7. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung gemäß Angaben des Bestellers. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach meine jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen oder unvollständige Angaben, ist der Fotograf berechtigt, ein angemessenes Pauschalhonorar anzusetzen. Die Honorare gelten nur für die zwischen dem Fotografen und dem Besteller vereinbarte Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Besteht keine besondere Vereinbarung, wird das Nutzungsrecht für ein Jahr zur Nutzung in Anzeigen und Prospekten in Deutschland übertragen. Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage.

Grundlage für die Berechnung der Nutzungsrechte ist das Standartwerk des Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e. V. (BFF), „BFF Handbuch Basiswissen“, 3 überarbeitete und erweiterte Auflage von 2005.

8. Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, CD-Cover, Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat den Fotografen umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und muss die Zustimmung des Fotografen zur Nutzung einholen.

9. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, kann der Fotograf ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung stellen, auch wenn die Nutzung noch nicht erfolgte.

10. Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders angegeben. Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

11. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber Entscheidungsreifen Gegenforderungen.

12. Die Honorarangaben sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein einzelnes Bild.

07 | ZUSCHLÄGE UND NACHLÄSSE

1. Zuschläge und Nachlässe beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszwecks.

2. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grund-Honorars.

3. Luft- und Unterwasseraufnahmen: plus 100%. Fotomodell-Aufnahmen: plus 30%, ab 6 Fotomodellen plus 100%. Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.

08 | RÜCKGABE DES BILDMATERIALS

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung. Spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterials lediglich zum Zweck der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

09 | VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgte) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

10 | Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Nicolaus Herrmann Photographie erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurch-führung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
Nicolaus Herrmann Photographie, Bachstraße 64b, 22083 Hamburg, mail@nicolaus-herrmann.de

11 | ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, SAVATORISCHE KLAUSEL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto, ohne Abzug, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

und Künstlersozialabgaben zu zahlen. Die Einräumung bzw. Übertragung der Nutzungsrechte an dem Bildmaterial steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung, auch bei Lieferungen ins Ausland.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

Nicolaus Herrmann Photographie – Hamburg, 01.01.2020